ZO.RRO - Zero Carbon Cross Energy System
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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur Teilnehmenden-Anmeldung an Veranstaltungen des ThEEN e.V.

Stand: 09.03.2023

  1. Beauftragter Veranstalter der ZO.RRO II KONFERENZ ist der ThEEN e.V. mit Sitz in Erfurt.

  2. Anmeldungen sind verbindlich und werden bei beschränkter Teilnehmerzahl nach Eingangsdatum berücksichtigt.

  3. Bitte führen Sie pro Person eine Online-Anmeldung durch.

  4. Nach Eingang Ihrer Anmeldung via www.zorro-thueringen.de/ www.zorro.energy erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

  5. Eine Teilnahme an der ZO.RRO II KONFERENZ ist kostenfrei. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht vom Veranstalter getragen.

  6. Stornierungen der Präsenzteilnahme sind kostenfrei und ohne Angabe von Gründen an maria.siegl@theen-ev.de möglich. Eine Vertretung der/ des Teilnehmenden ist nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

  7. Der Veranstalter behält sich vor, unvermeidliche Programmänderungen vorzunehmen. Der Veranstalter erhebt Ihre Adressdaten ausschließlich zum internen Gebrauch (z.B. Namensschilder für Veranstaltungstag und interne, organisatorische Teilnahmelisten). Ihre Angaben werden elektronisch gespeichert und keinem Dritten zugänglich gemacht.

  8. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Das Bild- und Filmmaterial kann zu Zwecken der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit durch die Veranstalter verwendet werden. Es handelt sich um Aufnahmen, die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln, bei der einzelne Teilnehmende ggf. zu erkennen sein können. Mit Anmeldung und Besuch der Veranstaltung erfolgt die Einwilligung der anwesenden Person zur unentgeltlichen Veröffentlichung und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person bedarf. Sollte einer der Teilnehmenden ausdrücklich nicht wünschen auf den Aufnahmen zu erscheinen, so muss er dieses vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären, andernfalls gilt ihr/sein Einverständnis.

  9. Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet der Veranstalter - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.